Für mehr kommunale Demokratie - Schützt das Bürgerbegehren in Hessen!
Die Linke Hessen kritisiert die Planungen der schwarzroten Koalition im Hessischen Landtag das kommunale Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid empfindlich einzuschränken. Geplant ist laut Koalitionsvertrag die Hessische Gemeindeordnung (HGO) zu ändern, „damit Bürgerbegehren wichtige Infrastrukturprojekte in ihrer zügigen Realisierung nicht gefährden.“
Dabei gibt es bereits jetzt hohe Hürden für das Bürgerbegehren, so dass viele nicht erfolgreich in einem Bürgerentscheid enden. Die größte Hürde ist, dass ein Vorschlag darüber vorgelegt werden muss, wie etwaige Kosten – einschließlich Folgekosten - gedeckt werden können. Dies ist oft nicht möglich, weil der Einblick in die Haushaltsgestaltung nicht besteht. Die Frist von acht Wochen gegen den Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft ist meist zu kurz.
Viele Bürgerbegehren werden von der kommunalen Vertretung abgelehnt und münden nicht in einen Bürgerentscheid.
Die Linke Hessen unterstützt die Petition von Mehr Demokratie und anderen Organisationen SCHÜTZT DAS #HESSISCHE BÜRGERBEGEHREN! Und wirbt für die Unterzeichnung dieser Petition https://www.openpetition.de/petition/online/schuetzt-das-hessische-buergerbegehren#petition-main in Pressemitteilungen und sozialen Medien. Die Linke macht diese Unterstützung gegenüber den Initiator*innen bekannt und bietet weitere Hilfen an.
Darüber hinaus wendet sich Die Linke gegen weitere geplante Vorhaben der Landesregierung die kommunale Demokratie einzuschränken. Mit einer Sperrklausel will die Landesregierung sich Konkurrenz gerade von der linken Seite vom Hals halten. In die Geschäftsordnungen soll eingegriffen werden, indem die Ein-Personen-Fraktion abgeschafft werden soll. Es soll keine Zweidrittelmehrheit bei der Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter*innen erforderlich sein. Außerdem ist die Umstellung des Auszählverfahrens von Hare/Niemeyer auf d’Hondt geplant, was kleine Fraktionen benachteiligt.
Stattdessen fordert Die Linke den Ausbau der kommunalen Demokratie. Die Hürden für Bürgerbegehren sollen gesenkt werden, insbesondere soll die Kostendeckung nicht als notwendige Voraussetzung gelten. Außerdem sollen die Pro- und Kontra- Argumente von den Beteiligten den Abstimmungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden.
Wir brauchen eine Reform der Hessischen Gemeindeordnung und Landkreisordnung. Erprobte Mitbestimmungsrechte, wie Bürger*innenanträge und das kommunale Petitionsrecht, sollen endlich auch in hessischen Gemeinden, Städten und Kreisen zur Anwendung kommen. Die Rechte von Ortsbeiräten und Ausländer*innenVertretungen sollen gestärkt und die Menschen durch die Einführung von echten Bürger*innenhaushalten an der Gestaltung der kommunalen Haushalte beteiligt werden. Zudem treten wir dafür ein, das Kommunalwahlrecht allen Menschen – also auch hier lebenden Nicht-EU- Ausländer*innen – ab dem 16. Lebensjahr einzuräumen.
Download:
Beschluss hier downloaden