Jetzt mitmachen und etwas bewegen!

Eine Partei lebt von und mit ihren Mitgliedern. Auch DIE LINKE braucht kontinuierlich neue Gesichter, um den Geist einer starken, finanziell unabhängigen und weiter wachsenden Mitgliederpartei aufrechtzuerhalten. Unter dem Motto "Mitmachen" kann man und frau sich bei uns einmischen und aktiv werden für eine sozial gerechte, demokratische und friedliche Gesellschaft. Wir wollen gemeinsam mit und nicht nur für Menschen Politik machen. Nur wenn viele sich einbringen und engagieren, können die Verhältnisse positiv verändert werden!

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Mitmachen und einmischen! Für einen gesetzlichen Mindestlohn. Gegen Kriegseinsätze der Bundeswehr. Für einen wirklichen Klimaschutz.

Die Hälfte zahlt das Finanzamt

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.

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