Nachdem sich der Bundestag für ein Lieferkettengesetz geeinigt hat, hat nun die EU nachgelegt. Die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat haben sich auf einen EU-Lieferkettengesetz geeinigt, welches weitgehender als das Deutsche ist. Unternehmen ab einer Größe von 250 Beschäftigten sollen künftig strenger darauf achten, dass ihre Produkte in Übereinstimmung mit Menschenrechten, Klima- und Umweltschutz hergestellt werden. Folglich können Firmen in der EU für Kinder- oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden. Möglich wird auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten bei Zuwiderhandlung zur Rechenschaft gezogen werden können.
Kritisiert wird allerdings, dass die Einigung bei den Klimapflichten für Unternehmen zu kurz greift und Unternehmen Möglichkeiten eines Greenwashings bietet. Ebenfalls wird kritisiert, dass der Finanzsektor eine Sonderbehandlung erhalten wird. Banken und Investoren werden nach dem Entwurf bei der Vergabe von Krediten und bei Investitionstätigkeiten nicht verpflichtet, auf Menschenrechte, Klima und Umwelt zu achten.
Auf einer Veranstaltung haben wir mit Desiree Becker, Helmut Scholz (MEP), Dr. Dr. Carolina A. Vestana (Universität Kassel) und weiteren Panelist:innen diskutieren, was notwendig ist, um endlich Umwelt- und Sozialdumping in den Lieferketten einen Riegel vorzuschieben. Die Moderation übernimmt Marie-Sophie Keller.