Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni erklärt die Landesvorsitzende der Linken Hessen, Christiane Böhm:
„Auch wenn Artikel 16a des Grundgesetzes massiv ausgehöhlt wurden, steht immer noch fest: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Ein Antrag auf Asylanerkennung muss unter rechtsstaatlichen Kriterien gestellt und beurteilt werden können. Jetzt sollen die Verfahren in Drittländer ausgelagert werden. Dies entspricht weder den Menschenrechten noch dem Grundgesetz. Wie viele jüdische Menschen hätten im deutschen Faschismus gerettet werden können, wenn das Asylrecht gegolten hätte. So haben es nur wenige ins Ausland geschafft und konnten überleben. Wie kann man eine solche Lehre vom Tisch wischen und am Weltflüchtlingstag über die Verlagerung der Asylverfahren beraten?
Alle Parteien, die das unterstützen und nicht verhindern, dass Menschen auf der Flucht sterben oder in Tunesien in die Wüste getrieben werden, machen sich schuldig. Nur weil es rechte Hetzer gibt, die Geflüchtete für gesellschaftliche Probleme, wie fehlendem bezahlbarem Wohnraum, fehlenden Kitaplätzen oder zu wenig finanziellen Ressourcen für Bildung und Soziales verantwortlich machen, sollen Menschen darunter leiden und mit ihrem Leben dafür bezahlen? Dabei wäre es so einfach umzusteuern. Bezahlbare Wohnungen können geschaffen werden, wenn man den Wohnraum den privaten Konzernen aus der Hand nimmt. Kitaplätze könnten geschaffen werden, wenn mehr Erzieher*innen ausgebildet und die Arbeitsbedingungen verbessert würden (und Geflüchtete hier arbeiten dürften). Die Ausstattung der Kommunen könnte verbessert werden, wenn kleine/mittlere Einkommen entlastet, die Vermögenssteuer und eine Vermögensabgabe für Reiche eingeführt werden würde und den Kommunen ein höherer Anteil am Steuerkuchen zuteilwürde. Auch die Bezahlkarte für Geflüchtete ist Wasser auf die Mühlen der AfD. Sie ist unnötig, diskriminierend und belastet die Kommunen. Wir fordern alle Städte und Kreise auf diese Karte nicht einzuführen.“