Am Tag gegen Gewalt gegen Frauen erklärt Christiane Böhm, Mitglied des Landesvorstands der hessischen Linken und ehemalige Landtagsabgeordnete:
„Vollmundig und voller Selbstlob verkündeten insbesondere Vertreter*innen der Grünen, die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes werde zukünftig Schwangere vor Gehsteigbelästigungen schützen – vor Selbstbestimmungsgegner*innen, die sich vor Beratungsstellen und Praxen versammeln. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, wovor wir Linke lange warnten: Das CDU-geführte Innenministerium informiert in einem Rundschreiben an die örtlichen Versammlungsbehörden, dass sich eigentlich nichts geändert hat!“
Böhm weiter:
„Das ist eine ganz bittere Nachricht an alle Schwangeren und in Praxen und Beratungsstellen arbeitenden Menschen, die weiter der Dauerpräsenz, dem Beten und Singen von Selbstbestimmungsgegner*innen ausgesetzt sind. Die Ampel hat die Betroffenen im Stich gelassen, statt sie effektiv in besonders vulnerablen Situationen zu schützen. Ein pauschales Versammlungsverbot bzw. eine Bannmeile in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich, wie in anderen Ländern praktiziert und seitens der hessischen Linksfraktion im Landtag eingebracht, wurde mit dem neuen Gesetz eben gerade nicht geschaffen. Aber genau das bräuchte es jetzt!“